Auch Hamster sterben

Abschied für länger – wenn das geliebte Haustier stirbt

Hier wollen wir ein etwas schwierigeres Thema ansprechen. Aber es gehört leider auch dazu. Was ist, wenn das geliebte Haustier stirbt? Welche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten haben wir als Tierhalter?

Ein sehr emotionales Thema, aber es ist unerlässlich, dass auch darüber gesprochen wird. Trauer ist gut und auch wichtig. Sie hilft uns, Verluste zu verarbeiten und lässt uns empathisch bleiben. Trauer und Verluste gehören zum Leben und sind in der Hamsterhaltung leider sehr präsent, da unsere Kleinen nicht sehr alt werden.

Sich im Vorfeld einige Gedanken zu machen ist daher durchaus sinnvoll. Was möchte ich für mein Tier? Gibt es etwas in der Trauerbegleitung, das mir Wichtig ist? Zum Beispiel bestimmte Rituale. Vor allem wenn noch Kinder involviert sind macht es auch Sinn, mit den Kindern bereits bei der Anschaffung des Tieres über die leider nur begrenzte Zeit mit dem neuen Freund zu sprechen und das Kind ein Stück weit darauf vorzubereiten.

Und noch etwas: Weinen gehört dazu. Weinen ist normal und auch wichtig und es ist gar nichts Verwerfliches daran, wenn wir um ein auch noch so kleines Tierchen weinen.

Tierkrematorium – Tierfriedhof – Tierfriedwald

Auch Tiere sterben ...Wer keine Möglichkeit hat, sein Tier auf einem Privatgrundstück beizusetzen, kann dies auf einem Tierfriedhof oder einem Tierfriedwald machen.

In der Regel hat man dort auch die Möglichkeit einer Kremation. Hier gibt es die Auswahl einer Einzel- oder Sammelkremation. Man kann die Asche wieder mitnehmen, sie auf dem Grundstück des Krematoriums begraben lassen oder man verstreut die Asche an einen besonderen Ort. Die Kosten für eine Kremation sind abhängig von dem Gewicht des Tieres, also bei einem Hamster nicht sehr hoch.

Vergraben

Die Bestimmungen dazu sind in der VTNP, der Verordnung zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte, zu finden. Es heisst darin (Art. 25 Abs. 1 Bst. c): «Vergraben werden dürfen einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm auf Privatgrund. Dafür ist keine Bewilligung notwendig.» Der Anhang 7 der VTNP bestimmt zudem, wo Tierkörper vergraben werden dürfen. Tiere dürfen nicht in der Nähe von Quellen oder Reservoirs mit Trinkwasser vergraben werden und das Grundstück darf nicht auf einem Grundwasser-Schutzgebiet liegen. Die Tiere sollten mindestens 1,2 Meter tief vergraben werden, was auch bei einer privaten «Bestattung» zu empfehlen ist. Bis zu einer Tiefe von einem halben Meter besteht die Gefahr, dass der Tierkörper von Füchsen wieder ausgegraben und gefressen wird. Nicht erlaubt ist es, Heimtiere auf öffentlichem Grund beizusetzen.

Ausserdem ist es verboten Tiere, die eingeschläfert wurden zu beerdigen. Dies hat mit den dafür verwendeten Medikamenten zu tun.

Wer keinen eigenen Garten hat, kann die Kleinen auch gut in einem grossen Blumentopf auf dem Balkon beisetzen. So kann das Grab schön bepflanzt werden und auch bei einem Umzug mitgenommen werden.

Kadaversammelstelle und Tiermehlfabrik

Wer den Tod etwas pragmatischer sieht, kann sein verstorbenes Tier kostenlos in eine Kadaversammelstelle auf der Gemeinde bringen. Auch verstorbene Fundtiere oder Tiere, die beim Tierarzt gelassen werden, landen in der Regel dort. Dessen sollte man sich einfach bewusst sein, wenn der Tierarzt fragt, ob man sein Tier wieder mitnehmen will. Aus der Kadaversammelstelle gelangen die Tierkörper dann in eine Tierkörperverwertungsanlage und werden z.B. zu Brennstoff oder Biodiesel weiterverarbeitet.

 

Quellen und Links